Markenanmeldung - Ich biete Ihnen:

  • Individuelle und passgenaue Beratung: 
    Mit meiner langjährigen Expertise im Markenrecht navigiere ich meine Mandanten sicher durch den Entscheidungsprozess und helfe, Fehlentscheidungen und -investitionen zu meiden. Nach der ersten Beratung wissen Sie, worauf es ankommt und betreten das Anmeldeverfahren in Kenntnis der Chancen und Risiken, was sich nachhaltig für Sie rechnet.

  • Drittrechterecherche:
    Die Abklärung von Drittrechteverletzungen im Vorfeld einer Markeneinführung und –anmeldung ist zwingend, will man kostenpflichtigen Abmahnungen oder gerichtlichen Interventionen bestmöglich zuvorkommen. Ausnahmen sind vorstellbar, etwa bei einer bereits lang eingeführten Marke, die nachträglich rechtlich abgesichert wird. Was hier vertretbar ist und was auch nicht, bespreche ich mit Ihnen. Je nachdem übernehme ich auch die Durchführung der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche.

  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: 
    Ich erstelle ein den rechtlichen Anforderungen und Ihrem Geschäftsvorhaben entsprechendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizza-Klassifikation. Gemeinsam mit Ihnen entscheide ich die grundsätzliche Aufstellung des Verzeichnisses als eher eng oder weit, je nachdem, durch welche Kollisionslage Ihre Marke navigiert werden muss.

  • Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Marke:
    Die Wahl des adäquaten Schutzsystems bemisst sich maßgeblich danach, in welchem Umfang Sie den Markt betreten möchten. Wir unterscheiden nationale Marken, Unionsmarken und internationale Marken, die bei unterschiedlichen Ämtern, etwa dem DPMA, dem EUIPO (vormals HABM) oder der WIPO in Genf angemeldet werden und geografisch unterschiedliche Durchschlagskraft entfalten.

  • Durchführung der Markenanmeldung:
    Ich bereite die eigentliche Anmeldung für Ihre Marke vor und übernehme die fortlaufende Kommunikation mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt bis zur Eintragung und Aushändigung der Urkunde. Relevante Schutzerstreckungsfristen werden kontrolliert, sollten Sie Ihre Marke international ausdehnen wollen.

  • Transparente Kostenstruktur:
    Ich rechne Markenanmeldungen über ein Pauschalhonorar ab, dessen Höhe sich am Umfang der ausgewählten Klassen orientiert und bei 300,- Euro beginnt. Hinzuzurechnen sind die amtlichen Gebühren, die beim DPMA bei 290,- Euro beginnen, bei dem EUIPO bei 850,- Euro.

  • Zügige Bearbeitung:
    In meiner Kanzlei bekommt jedes Mandat volle Aufmerksamkeit. Hier werden Sie nicht durchgereicht sondern sprechen direkt mit mir, Ihrer Anwältin.

  • Übernahme des Zahlungsverkehrs:
    Regelmäßig nutzen Betrüger die Publizität der Markenregister, um Markeninhabern Rechnungen zu schicken. Der Fehler fällt oftmals nicht auf, da die Rechnungssteller im Anschein einer Behörde auftreten. Um meine Mandanten hiervor bestmöglich schützen zu können, übernehme ich die Zahlungsabwicklung mit den Ämtern.

Marke eingetragen. Was nun?

Mit der Eintragung des Namens, des Logos, des Slogans ist die Pflicht erledigt, jetzt folgt die Kür, denn Marken – sollen sie vom Wettbewerb ernst genommen werden – bedürfen fortlaufender Beachtung und Pflege.

Entlasten Sie sich nachhaltig und profitieren Sie auch hier von meiner Leistung:

  1. Dauerhafte Vertreterrolle beim Markenamt
  2. Markenverwaltung mit vollständiger Fristenkontrolle
  3. Kollisionsüberwachung
Dr. Nadine Feldhaus

Der Schutz Geistigen Eigentums entspricht meiner Haltung. Ich setze mich für Ihre Schutzrechte ein, lösungsorientiert, kompetent und mit Passion.

 

 

Markenanmeldung: Chancen.

    1. Nachahmungsschutz: 
      Die für Sie eingetragene Marke darf nicht ohne Ihre Zustimmung benutzt werden (Exklusivität).

    2. Wertfaktor: 
      Marken machen oftmals den Wert von Unternehmen aus. Marken sind selbstständig handelbar, können lizensiert werden und stellen Ihre Produkte und Dienstleistungen auch rechtlich auf solide Basis.

    3. Unendliche Lebensdauer: 
      Die eingetragene Marke ist das einzige exklusive Schutzrecht, welches beliebig häufig in einem 10-Jahres-Intervall verlängert werden kann.

    4. Abschreckungswirkung:
      Inhaber einer eingetragenen Marke dürfen ihre Kennzeichnung mit dem ®-Hinweis (Registered) versehen und so Dritte auf ihr Schutzrecht aufmerksam machen.

Markenanmeldung: Risiken.

Markenanmeldungen unterliegen mehreren Risiken, über die Sie als Anmelder im Bilde sein sollten, wollen Sie unliebsame und kostenintensive Überraschungen meiden:

  1. Zurückweisungsrisiko aus absoluten Gründen, etwa weil Ihr Kennzeichen als Marke nicht schutzfähig ist (Beispiel: sprechendes Zeichen). 

  2. Verletzung von Drittzeichen (werden von den Eintragungsämtern nicht bzw. nicht hinreichend geprüft).